Berufsunfähigkeit am besten separat absichern

Soll ich meinen Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzbaustein zu einer Renten- oder Risikolebensversicherung abschließen? Nein, sagen Verbraucherschützer und raten zu einem separaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein Einzelvertrag, werden beim Berufsunfähigkeitsschutz häufig Abstriche gemacht, so dass die finanzielle Leistung im Ernstfall nicht ausreicht.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend zu empfehlen, wenn man im schlimmsten Fall nicht auf Hartz-4-Niveau abstürzen will. Wird der Berufsunfähigkeitsschutz lediglich als Zusatzbaustein einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen, ist die versicherte BU-Rente oft viel zu gering oder die Vertragslaufzeit ist zu kurz, so dass der Berufsunfähigkeitsschutz schon mit 55 oder 58 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen, denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser in einen ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsschutz bis 67 Jahre investieren. Faustregel: Einschließlich gesetzlicher Erwerbsminderungsrente sollten mindestens 80 % des aktuellen Einkommens abgesichert sein. Außerdem: Niemand weiß im Voraus, wie sich seine finanziellen Verhältnisse entwickeln werden und ob er den Beitrag für eine Kombiversicherung jederzeit problemlos aufbringen kann. Wird der Berufsunfähigkeitsschutz an eine private Altersvorsorge gekoppelt, ist es oft nicht möglich, den Hauptvertrag zu kündigen und den Berufsunfähigkeitsschutz alleine weiterzuführen. Kann man irgendwann den vollen Beitrag nicht mehr aufbringen, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages und während dieser Zeit entfällt der wichtige Berufsunfähigkeitsschutz.

Wer eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele oft wesentlich günstiger. Den Berufsunfähigkeitschutz deshalb besser von der privaten Altersvorsorge trennen und einen eigenen BU-Vertrag abschließen, dessen Leistungen ausreichen, um die Lebenshaltungskosten in voller Höhe zu decken.